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Bei einer Eheschließung zwischen Ausländern in Frankreich wird regelmäßig ein so genanntes "certificat de coutume " angefordert. Hierbei handelt es sich um ein Gesetzeszeugnis über das jeweilig zu beachtende Eherechtes des Herkunftslandes.

Im Zuge der europäischen Einigung und zur Förderung des freien Personenverkehrs innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten wurde das certificat de coutume zwischen Frankreich und Deutschland abgeschafft. Deutsche Staatsbürger welche in Frankreich die Ehe schließen möchten, können somit seit dem 01. Juli 1999 mit in Kraft treten der neuen allgemeinen Anweisung des Justizministeriums in Zivilsachen, kein certificat de coutume erhalten.[1]

Im Allgemeinen gilt, dass eine in Frankreich nach französischen Recht geschlossene Ehe ohne vorherige Eintragung in das deutsche Eheregister behördlich anerkannt ist.

  1. le numéro de la rubrique 545 de la nouvelle instruction générale du Ministère de la Justice relative à l’état civil